EU darf Leerverkäufe verbieten
faz.net
Klage Großbritanniens abgewiesen. Die britische Regierung fürchtet Nachteile für den Finanzplatz London. Hatten sowieso schon entschieden, dass Entscheidungen des EuGH keine Souveränität über denen Obersten Gerichtshof hätten...

Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12)
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/klage-grossbritanniens-abgewiesen-eu-darf-leerverkaeufe-verbieten-12763805.html